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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
1. Leistungsgegenstand
1.1 Nina-macht-fit verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.


2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Nina-macht-fitoder Kooperationspartner möglich.


3. Sonstige Leistungen
3.1 Nina-macht-fit steht dem Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Nina-macht-fit.


4. Haftung
4.1 Nina-macht-fit schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung
ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Nina-macht-fit haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten
mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen
von Nina-macht-fit vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Siebert
Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Nina-macht-fit um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des
Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.


5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung der ersten 3 Trainingseinheiten und des Prepaid-Tarifes erfolgt im Voraus. Ebenso werden die Tarife Advanced und Premium am Monatsanfang abgerechnet. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.
5.2 Der Klient erhält von Nina-macht-fit eine schriftliche Rechnung oder es wird per Lastschrifteinzug abgebucht. Die
Rechnung ist ohne Abzüge innerhalb von 3 Tagen zu begleichen. Sollte der Klient mit der Zahlung über 7 Tage im Verzug sein,
behält sich Nina-macht-fit vor eine Bearbeitungsgebühr für die Mahnung von 5,00 € zu berechnen. Zusätzlich zur
Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
5.3 Es gilt die jeweils
aktuelle Preisliste. Nina-macht-fit behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

5.4 10er bzw. 20 er- Karten sind max.ein Jahr nach Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Trainingsstunden.


6. Kündigung und Erstattung
6.1 Es bedarf keiner Kündigung, wenn das Training nicht weiter ausgeführt werden soll.


7. Sonstige Kosten
7.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder,
Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
7.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
7.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.)
in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
7.4 Kauft Nina-macht-fit im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Siebert
Personal Training.


8. Verhinderung und Ausfall
8.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. In
Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache (mind. 24 Stunden vor Trainingsbeginn) der Termin innerhalb der nächsten zwei Wochen nachgeholt werden. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
8.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände
(Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach
Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.


9. Ersatzansprüche
9.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Nina-macht-fit können keine Ersatzansprüche geltend gemacht
werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.


10. Datenschutz
10.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Nina-macht-fit gespeichert und ausschließlich
zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
10.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes.


11. Geheimhaltung
11.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Nina-macht-fitStillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11.2 Nina-macht-fit hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.


12. Sonstige Vereinbarungen
12.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
12.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.


13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

Nina Schiffmann-Güse

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